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Zwischenstand im Entscheidungsprozess zum geplanten „Amt Insel Sylt“

Inselverwaltung Sylt auf dem Weg zum gemeinsamen Amt

Foto: Archiv

Sylt. Die Inselgemeinden auf Sylt treiben den Zusammenschluss zu einem einheitlichen Amtsmodell weiter voran.
Nach den bereits im vergangenen Jahr gefassten gleichlautenden Beschlüssen aller Gemeindevertretungen für die Bildung eines gemeinsamen Amtes zum 1. Januar 2027 befindet sich das Verfahren nun in einer entscheidenden nächsten Phase.

Stellungnahmen als Grundlage für die Entscheidung des Innenministeriums
Das Innenministerium Schleswig-Holstein hat alle Gemeindevertretungen aufgefordert, schriftliche Stellungnahmen zum geplanten Amtsmodell vorzulegen. Diese sollen die jeweilige Haltung der Gemeinden abbilden und eine Entscheidungsgrundlage für den weiteren Verlauf des Verfahrens bieten.

Die Stellungnahmen sollen Anfang 2026 verabschiedet werden. Auf ihrer Basis entscheidet das Innenministerium anschließend, ob das neue „Amt Insel Sylt“ tatsächlich zum 1. Januar 2027 eingerichtet wird.

Parallel bereitet die Inselverwaltung seit Monaten umfangreiche Unterlagen auf, damit die Gemeindevertretungen tragfähige Informationen für ihre Beschlussfassungen erhalten.

Federführend ist dabei die Inselverwaltung Sylt unter Leitung von Tina Haltermann, die die interne Abstimmung koordiniert und die Zusammenführung der verwaltungsseitigen Arbeitsprozesse steuert.

Die interne Zusammenarbeit und die Kooperation zwischen Verwaltung und Selbstverwaltung verlaufen derzeit strukturiert, transparent und mit dem gemeinsamen Ziel, den Übergang in die nächste Verfahrensphase vorzubereiten.

Ein abgestimmtes Vorgehen über Zuständigkeitsgrenzen hinweg
Die enge Abstimmung zwischen den beteiligten Verwaltungen gilt als wesentlicher Faktor für den Fortgang des Projekts. Für die Gemeindevertretungen werden derzeit verbindliche, nachvollziehbare Informationen zu Strukturen, organisatorischen Abläufen und finanziellen Auswirkungen des künftigen Amtsmodells erarbeitet.

Oliver Ewald als Vorsitzender der Lenkungsgruppe und Kai Müller als Amtsvorsteher des Amtes Landschaft Sylt begleiten diesen Prozess und bewerten den aktuellen Stand positiv.

Hintergrund:
Zielsetzung und Struktur des geplanten Amtsmodells

Die heutige Verwaltungslandschaft auf Sylt ist zweigeteilt:
• Die Gemeinde Sylt fungiert als zentrale Inselverwaltung.
• Parallel dazu existiert das Amt Landschaft Sylt mit seinen Gemeinden List auf Sylt, Wenningstedt-Braderup, Kampen und Hörnum.

Mit den bereits gefassten Beschlüssen verfolgen alle Gemeinden das Ziel, diese Struktur zu einem gemeinsamen Amt weiterzuentwickeln. Das geplante „Amt Insel Sylt“ soll künftig eine einheitliche Amtsverwaltung mit einer Amtsdirektorin oder einem Amtsdirektor erhalten. Die politischen Selbstverwaltungsaufgaben verbleiben weiterhin bei den einzelnen Gemeinden, die auch künftig in ihren jetzigen Grenzen bestehen bleiben. Das Modell soll zu einer klareren organisatorischen Struktur führen und die Verwaltungsabläufe auf der Insel vereinheitlichen. Die Aufnahme der Arbeit ist vorbehaltlich der Zustimmung des Innenministeriums für den 1. Januar 2027 vorgesehen.

Ausblick auf die nächsten Schritte
Die Inselverwaltung informiert regelmäßig über den Stand des Verfahrens. In den kommenden Monaten liegt der Schwerpunkt auf der Fertigstellung der Unterlagen für die Gemeindevertretungen sowie der Vorbereitung der notwendigen Beschlüsse. Weitere Informationen sollen fortlaufend veröffentlicht werden, um den Prozess für alle Beteiligten nachvollziehbar zu gestalten.


Geschrieben von: Redaktion / veröffentlicht am: 10.12.2025
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