Zuschüsse der Henner-Krogh-Stiftung und Jugendpflege- & Sportmittel:
Weitere Anträge

Insel Sylt. Musikerinnen und Musiker sowie musikalische Projekte auf Sylt können auch 2025 von der Henner-Krogh-Stiftung gefördert werden. Anträge können bis zum 31. März 2025 eingereicht werden.
Förderfähig sind:
• Einzelpersonen, Musikgruppen und Chöre
• Gemeinnützige Vereine und Schulen
• Projekte, Veranstaltungen und Initiativen zur nachhaltigen Verbesserung des musikalischen Angebots auf Sylt
• Musikalische Aus- und Fortbildung junger Menschen
Voraussetzung ist, dass die Antragsteller ihren Hauptwohnsitz oder Sitz auf Sylt haben. Wichtige Hinweise:
• Anträge müssen mindestens fünf Wochen vor der Maßnahme schriftlich eingereicht werden, inklusive Finanzierungsplan.
• Bei mehreren Anträgen sind Prioritäten anzugeben.
• Basiszuschüsse sind bis Ende Januar des Folgejahres, Projekt- und Veranstaltungszuschüsse spätestens sechs Wochen nach Abschluss nachzuweisen.
Formulare und Richtlinien sind unter Formulare-Online – Gemeinde Sylt abrufbar. Anträge sind an die Gemeinde Sylt, Fachdienst 1.3, Andreas-Nielsen-Str. 1, 25980 Sylt / Westerland zu senden.
Jugendpflege- & Sportmittel
Die Gemeinde Sylt stellt für 2025 Haushaltsmittel zur Förderung der Jugendarbeit und des Sports bereit. Anträge können bis zum 31. März 2025 eingereicht werden.
Gefördert werden:
• Grundbeträge für allgemeine Vereins- und Gruppenarbeit, basierend auf der Anzahl der Mitglieder bis 25 Jahre mit Wohnsitz in der Gemeinde Sylt.
• Individuelle Förderungen für Projekte wie Jugendfahrten, Ferienaktionen, Sportwettkämpfe oder besondere Anschaffungen.
Die Formulare und Richtlinien sind online unter Formulare-Online – Gemeinde Sylt abrufbar. Anträge sind schriftlich an die Gemeinde Sylt, Fachdienst 1.3, Andreas-Nielsen-Str. 1, 25980 Sylt / OT Westerland zu senden.
Die Mittelverwendung ist bis Ende März des Folgejahres nachzuweisen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Geschrieben von: Redaktion / veröffentlicht am: 30.01.2025