Die Gemeinde Sylt informiert
Versendung der Briefwahlunterlagen

Bei den vorgezogenen Neuwahlen des Deutschen Bundestages am 23. Februar 2025 gibt es aufgrund der abgekürzten Fristen eine Besonderheit hinsichtlich der Versendung der Briefwahlunterlagen.
Aufgrund der gesetzlich vorgegebenen Fristen liegen die Stimmzettel erst Anfang Februar vor.
Daher können die Briefwahlunterlagen entsprechend erst ab diesem Zeitpunkt an die Wahlberechtigten versandt werden.
Die „Briefwahl vor Ort“ wird ebenfalls erst zu diesem Zeitpunkt möglich sein. Dies gilt auch im Falle einer Zustellung der Wahlbenachrichtigung im Januar.
Sobald die „Briefwahl vor Ort“ möglich ist, wird die Gemeinde Sylt darüber informieren.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Gemeinde Sylt:
www.gemeinde-sylt.de
Geschrieben von: Redaktion / veröffentlicht am: 16.01.2025