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Kein Recht gegen Cash:

SPD lehnt „Sylt-Charta“ ab

Foto: Andreas_Prott - stock.adobe.com

Für die Sylter Sozialdemokraten ist eines klar, sie lehnen den „Ablasshandel“, wie er in der „Sylter Charta“ vorgeschlagen wird, aus grundsätzlichen Erwägungen ab: „Die Idee, nach einer Geldzahlung klare Rechtsverstöße begehen zu dürfen, widerspricht unseren Vorstellungen von Recht und Ordnung!“.

Um nichts anderes, als durch hohe „Ablasszahlungen“ eklatante Verstöße gegen geltende Baugesetzgebung möglich zu machen, handelt es sich bei der von Ole König für die Sylter Unternehmer präsentierte „Sylt Charta“. Dieser „Vorschlag“ soll, so die Sylter Unternehmer, das Problem der vielen vom Kreis als Illegal eingestuften Ferienwohnungen per Geldüberweisung lösen. „Wir schlagen vor, dass Repräsentanten der Sylter Gemeinden mit den zuständigen Ämtern gemeinsam rechtssichere Lösungen für die Problematik erarbeiten. Das Prinzip ,Recht gegen Cash‘ lehnen wir ab“, sind sich die Sozialdemokraten Gerd Nielsen (Parteivorsitzender), Peter Marnitz (ab 1. Februar Fraktionschef) und Joachim Schweitzer (Bauausschuss) einig.

Aber auch dann, wenn man sich mit den in der „Sylt Charta“ gemachten Vorschlägen beschäftigt, wie es Joachim Schweitzer, ehemaliger Leiter der Sylter Bauverwaltung, gemacht hat, ist das ganze Werk nach SPD-Einschätzung eher unrealistisch.

So wird die Grundidee der Charta, das Erkaufen einer Baugenehmigung nie zulässig sein.

Auch hat die Baunutzungsverordnung klare und abschließende Vorschriften, wonach im reinen Wohngebiet keine und im allgemeinen Wohngebiet nur ausnahmsweise (20%) Ferienwohnungen zulässig sind.
Darüber hinaus werde das Land nie eine Lex Sylt erlassen, die eine nachträgliche Genehmigung von Ferienwohnungen in reinen und allgemeinen Wohngebieten möglich macht, da dies durch ein Bundesgesetz (BauNVO) geregelt ist. Bundesrecht steht über Landesrecht.

Würde die Zahlung aber doch irgendwie funktionieren, so gäbe es keine innerörtlichen Grundstücke im Besitz der Gemeinde, die bebaubar wären. Eine weitere Ausuferung der Bebauung in den Außenbereich ist sowohl nach dem Regionalplan als auch nach dem Flächennutzungsplan seit Jahrzehnten ausgeschlossen. Der Kauf von vorhandenen Grundstücken kommt aufgrund der hohen Preise wegen Unwirtschaftlichkeit ebenfalls nicht in Frage.
Von daher wird die Sylt Charta nach Ansicht der SPD auch nur eine Idee bleiben.

Darüber hinaus diene die Charta offensichtlich mehr Großimmobilienbesitzern als Kleinvermietern, meint Peter Marnitz: „Bei einem vorgeschlagenen Ablasspreis von 500 Euro pro Quadratmeter muss der Kleinvermieter mit einem Appartement 25.000,- € bezahlen. Das fällt den oft zitierten Großeltern, die damit ihr Häuschen finanzieren, extrem schwer. Für kapitalkräftige Großvermieter sind die Abgaben durchlaufende Kosten, die von der Steuer abgesetzt werden.“

Für die SPD ist es wichtig, die Wirtschaftskraft der Insel, die wesentlich vom Tourismus geprägt wird, zu erhalten. Gleichzeitig muss die Beachtung des Beherbergungskonzeptes und der gesetzlichen Vorgaben die Richtschnur des Handelns sein.


Geschrieben von: Redaktion / veröffentlicht am: 08.02.2025
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