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Betreuungsverein Nordfriesland bildet Ehrenamtliche aus

Selbstbestimmt entscheiden

Foto: vbs

Insel Sylt. Meist passiert es aus heiterem Himmel – ein Unfall, Schlaganfall oder Herzinfarkt. Plötzlich kann man nicht mehr selbst über seine Angelegenheiten entscheiden. Aber auch körperliche oder geistige Beeinträchtigungen, psychische Erkrankungen oder Altersdemenz können dazu führen, dass Menschen handlungsunfähig werden. Wer soll in einem solchen Fall Entscheidungen treffen? Wer kümmert sich um die Bankgeschäfte? Viele Menschen haben Angst davor, dass ihnen vom Gericht ein fremder Betreuer „vor die Nase gesetzt wird“, der dann über ihr Leben entscheidet.
Patrick Eckert arbeitet beim „Verein für Betreuung und Selbstbestimmung in Nordfriesland“ – oder kurz: Betreuungsverein. Er kennt die Ängste und Bedenken vieler Menschen gegenüber rechtlichen Betreuungen. Gemeinsam mit seinen beiden Kolleginnen Kirsten Eckermann und Claudia Schröder versucht er, über das Thema aufzuklären. Der Verein bildet ehrenamtliche Betreuer aus und sorgt dafür, dass diese sich regelmäßig fortbilden. Dazu berät das Team Bürgerinnen und Bürger zur Vorsorgevollmacht, zur Betreuungs- und Patientenverfügung. Das Beratungsangebot ist für jeden kostenlos.
„Ob eine Betreuung notwendig ist, wird immer durch ein Gericht festgestellt“, erklärt Patrick Eckert. Hat eine Person beispielsweise Probleme, behördliche Angelegenheit zu regeln, kann diese selbst das Betreuungsgericht informieren. Aber auch Freunde, Familienmitglieder oder der Hausarzt könnten sich an das Gericht wenden. Dieses beauftragt einen Gutachter, ob eine Betreuung gerechtfertigt wäre. Welche Aufgaben der Betreuer übernimmt, wird durch das Gericht genau festgelegt – das können Behördengänge sein, Finanzen oder Gesundheitsversorgung.
„Ist eine Person aus dem familiären Umfeld geeignet und kommt in Frage, dann wird sie in der Regel auch die Betreuung übernehmen“, sagt Eckert.
Findet sich dagegen keine Person aus dem familiären Umfeld oder dem Freundeskreis, können auch ehrenamtliche Betreuer diese Aufgabe übernehmen. In Nordfriesland sind es aktuell etwa 80 Ehrenamtliche, die fremde Personen betreuen. „Häufig leben die Kinder nicht mehr am selben Ort wie ihre Eltern oder es liegen andere Gründe vor, aus denen Angehörige die Betreuung nicht übernehmen möchten.“ Außerdem steigt die Zahl von alleinstehenden Personen, die keine Angehörigen haben. Eckert möchte mehr Menschen ermutigen, sich für dieses besondere Ehrenamt zu entscheiden. „Ehrenamtliche Betreuung ist eine sehr erfüllende Aufgabe, die Spaß macht, aber manchmal auch herausfordernd sein kann.“ Es geht darum, einen Menschen bei seiner Lebensführung zu unterstützen aber immer auch im Auge zu behalten, was seine Wünsche sind.
Der Betreuungsverein hilft dabei, zwei passende Personen zusammenzubringen. „Vielleicht gibt es gemeinsame Interessen oder Hobbys, das macht den Kontakt einfacher“, erklärt Eckert. Bevor Freiwillige das Amt übernehmen, werden sie durch ein Einführungsseminar vorbereitet. Zwei bis drei Stunden im Monat sollte man für das Ehrenamt einplanen. „Man übernimmt ein Stück Verantwortung und sollte sich gut überlegen, was man genau möchte und sich zutraut.“ Von der ehrenamtlichen Tätigkeit profitieren beide Seiten – der Betreute gewinnt ein Stück Lebensqualität und neue soziale Kontakte, der Ehrenamtliche übernimmt eine interessante Aufgabe.

Patrick Eckert rät dazu, sich zu allen Themen rund um Betreuung beziehungsweise Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung durch den Betreuungsverein beraten zu lassen und sich darüber klar zu werden, was man genau möchte – bevor der Ernstfall eintritt.
Wer sich für die Aufgabe des ehrenamtlichen Betreuers interessiert oder sich zum Thema Vorsorge beraten lassen möchte, kann sich an den „Verein für Betreuung und Selbstbestimmung in Nordfriesland“ wenden, Telefon 04841 4175, www.vbs-nf.de.

Jeden ersten Donnerstag im Monat, von 9.30 bis 11.30 Uhr, bietet der Verein eine kostenlose Beratung beim Hospizverein, Steinmannstraße 63, in Westerland an.


Geschrieben von: Nicole Lütke / veröffentlicht am: 22.02.2024
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