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9.000 Quadratmeter Grundstück in Hörnum steht zum Verkauf

Sahnestück für Investoren

Foto: Nicole Lütke Das Gebäude der alten Grundschule in Hörnum hat seine besten Zeiten schon lange hinter sich und verfällt zusehends.

Hörnum. Panoramablick über die Dünen auf das Wattenmeer und den Hafen: Es ist ein echtes Sahnestück im Herzen von Hörnum, das auf einem Immobilienportal zum Kauf angeboten wird. 9.000 Quadratmeter in bester Lage, ein exklusives Grundstück. Noch steht dort die alte Grundschule, aber das könnte sich schnell ändern, wenn ein Investor oder Bauherr zuschlägt. In der Beschreibung des Angebots heißt es: „Das Grundstück (…) befindet sich in herausragender Lage und bietet eine einmalige Gelegenheit für Investoren und Bauherren.“ Die Gemeinde legt großen Wert auf ein Nutzungskonzept, das sich harmonisch in das Ortsbild von Hörnum einfügt.

Welche Art von Bauvorhaben – ob Ferienwohnungen oder Dauerwohnraum – in Zukunft dort realisiert wird, ist noch ungewiss. Der Grundstücksverkauf wirft zudem einige Fragen auf: Warum nutzt die Gemeinde die Fläche nicht selbst für eine Bebauung? Gibt es keine anderen Möglichkeiten, um Einnahmen zu generieren? Muss ausgerechnet dieses Filetstück veräußert werden?

Die Sylter Zeitung hat Bürgermeister Udo Hanrieder um eine Stellungnahme gebeten. Es gab Überlegungen, die Fläche selbst zu bebauen, so Hanrieder. „Allerdings gibt es Flächen, die unserer Meinung nach besser für den Wohnungsbau in Hörnum geeignet sind.“ Bislang sind keine Angebote für das Grundstück bei der Gemeinde eingegangen. „Wir hoffen, bis Ende des Jahres die ersten Angebote und Konzepte zu erhalten.“ Bei der Entscheidung über einen Verkauf spielt nicht nur der Kaufpreis eine Rolle, sondern auch das vorgestellte Nutzungskonzept. „Die Eingliederung in den örtlichen Kontext ist für uns von großer Bedeutung“, erklärt Hanrieder.

Bekannt ist, dass Hörnum dringend Geld für die Sanierung des Hafens benötigt. Wie der Erlös aus dem Grundstücksverkauf genau verwendet wird, lässt Hanrieder offen. „Eine Entscheidung darüber, wie die Einnahmen eingesetzt werden, wurde in der Gemeindevertretung noch nicht getroffen. Sicherlich werden wir das Geld für unsere wichtigen Entwicklungsprojekte verwenden. Dazu gehören nicht nur der Hafen, sondern auch der kommunale Wohnungsbau und unsere geplante Multifunktions- beziehungsweise Bürgerhalle.“

Auf die Frage, ob es wünschenswert sei, dass das Grundstück an einen Investor verkauft wird, äußerte sich Udo Hanrieder ausführlich. „Ich sehe in Investitionen nichts Negatives. Diese pauschal als schlecht zu betrachten, führt nicht zu einer konstruktiven Diskussion. Ohne Investitionen gibt es kein Wachstum, keinen Fortschritt und keine Entwicklung. Auch Kommunen investieren. Uns allen wäre es lieber, wir hätten noch eine Grundschule in Hörnum. Aber diese Entwicklung lag nicht in unseren Händen. Ein Grundstück, für das es seit langem keine Verwendung mehr gibt, zu verkaufen, um die Ortsentwicklung nachhaltig zu fördern, ist nichts Schlechtes, sondern durchaus positiv. Das zeigt sich in unserem kommunalen Konsens.“

Wäre es nicht möglich gewesen, das Grundstück auf Basis des Erbbaurechts an Sylter zu vergeben? – Diese Überlegung liegt nahe. Zur Erklärung: Gemeinden oder auch Kirchen vergeben Erbbaurechte an Grundstücken, um Wohngebiete zu schaffen und der Wohnungsknappheit entgegenzuwirken. Der Käufer eines Erbbaurechts zahlt lediglich für die Errichtung seines Hauses, nicht für das Baugrundstück. Im Gegenzug erhält der Grundstückseigentümer über einen festgelegten Zeitraum einen Erbpachtzins, der üblicherweise vier bis fünf Prozent des Grundstückswertes beträgt. Angesichts des hohen Grundstückswertes wäre auch der Erbbauzins entsprechend hoch gewesen – möglicherweise zu hoch für einen „normalen“ Käufer.


Geschrieben von: Nicoel Lütke / veröffentlicht am: 22.10.2024
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