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SWG nimmt Stellung zur Ablehnung des ROV

„Problemen gemeinsam stellen“

Foto: Archiv

Westerland.(red) Die Sylter Wählergemeinschaft (SWG) nimmt Stellung zur Schaffung von Dauerwohnraum und zur Ablehnung des Raumordnerischen Vertrags (ROV):

„Die Sylter Wählergemeinschaft unterstützt die Schaffung und Sicherung von Dauerwohnraum ausdrücklich mit dem Zusatz von bezahlbarem Dauerwohnraum. Dies ist eines unserer obersten Ziele. Das Ziel hat sich eigentlich jede politische Gruppierung der Insel auf die Agenda geschrieben.

SWG lehnt ROV ab
Warum lehnt die Sylter Wählergemeinschaft den Raumordnerischen Vertrag (ROV) aktuell ab? Zum einen liegt es daran, dass wir viel Zeit und Arbeit in das Wohnungsmarktkonzept und das Wohnraumentwicklungskonzept (WEK) gesteckt haben und damit eine Grundlage für eine interkommunale Vereinbarung auf der Insel geschaffen wurde. Es war uns stets klar, dass es sich bei dem WEK um einen dynamischen Prozess handelt und dieses WEK der ständigen Anpassung sowie Abstimmung bedarf. Das WEK wurde nach unserer Kenntnis in jeder Gemeindevertretung der Insel verabschiedet und befürwortet. Aber was jeweils ausgeklammert wurde – und dies war eigentlich der elementarste Punkt – war die Sicherung des Dauerwohnraumes.

Beschluss steht noch aus
In der Gemeinde Sylt war jedem klar, dass es hier noch dringend einer Konkretisierung und auch einer Beschlussfassung bedarf. Hier müssen alle politischen Vertreter beschämt auf den Boden schauen, denn unsere Inselverwaltung hat mehrmals zu Abstimmungsgesprächen eingeladen und eindringlich darauf hingewiesen, dass der Kreis und das Land hier noch einen Beschluss von der Insel erwarten. Das Inselbauamt hat in diesem Zusammenhang diverse Vorschläge erstellt. Doch leider konnte die Politik hier keine Einigkeit erzielen.

Knackpunkt: Umnutzung
Der erste Knackpunkt des ROV aus Sicht der Sylter Wählergemeinschaft liegt in Paragraph 1. Hier heißt es: Eine Umnutzung zu Zweit- oder Ferienwohnungen ist zu vermeiden. Wie dann auch der Pressesprecher des Ministeriums für Inneres, Hundertmark, in einem Interview am 20.10.2020 betonte: ‚Mit der Unterzeichnung des ROV verpflichten sich die vier Gemeinden dazu zu überprüfen, in welchen Bestandsgebieten noch ein nennenswerter Anteil von Dauerwohnraum vorliegt, um diesen zu sichern und dem permanenten Umwandlungsprozess in Zweit- oder Ferienwohnungen einen Riegel vorzuschieben.‘

Kleiner Käuferkreis
Dies bedeutet, dass die jetzigen „Dauerwohner“ im Falle eines Verkaufs ihrer Immobilie nur noch einen eingeschränkten Interessentenkreis haben werden. Denn nur diejenigen, die auch weiterhin das Objekt zu Dauerwohnzwecken nutzen. Damit wird ein Großteil der Objekte für den freien Verkauf vom Markt genommen. Das heißt auf der anderen Seite, die Objekte, die auf dem freien Markt bleiben, erleben einen überproportionalen Wertzuwachs. Glückwunsch den Zweitwohnungsbesitzern in den Amtsgemeinden.
Dies ist eine sehr weitreichende Entscheidung. Wir finden, so etwas bedarf erstmal einer grundlegenden Diskussion und Meinungsbildung. Dies ist für uns sogar ein so großer Einschnitt in das Eigentumsrecht, dass unseres Erachtens das Volk im Zuge einer Wahl darüber entscheiden sollte. Hier muss man sich klar positionieren und damit zur Wahl antreten.

Die Sylter Wählergemeinschaft ist sich ihrer Verantwortung bewusst und wird sich konsequent für die Schaffung und Sicherung von Dauerwohnraum einsetzen. Wir sind in der Pflicht zu liefern, doch werden wir uns nichts innerhalb von ein paar Monaten (in Zeiten einer Pandemie) vom Land überstülpen lassen.

Die Amtsgemeinden haben ihren Weg eingeschlagen, ob wir zu dem selben Ergebnis kommen, muss die politische Diskussion ergeben. Wunsch der SWG ist und bleibt es, dass wir uns den Aufgaben und Problemen der Zukunft gemeinsam stellen.“


/ veröffentlicht am: 06.01.2021
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