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Im Gespräch mit SMG-Chef Moritz Luft

Neue Corona-Regeln seit Montag

Foto: Michael Magulski

Insel Sylt. Seit Montag gilt in Schleswig-Holstein für touristische Gäste die 2G-, für Geschäftsreisende die 3G-Regelung. Das teilen die örtlichen Wirtschafts- und Tourismusverbände in einer gemeinsamen Pressemitteilung mit. Der Geschäftsführer der Sylt Marketing Gesellschaft (SMG), Moritz Luft, unterstützt die Regeln aus der Landeshauptstadt und nannte sie im Gespräch mit unserer Zeitung „hilfreich“. Er rief dazu auf, „dass sich die Menschen auf Sylt, aber auch unsere Gäste regelmäßig testen lassen sollten, zweimal pro Woche auf jeden Fall, aber für einige Berufsgruppen ist es sicher täglich sinnvoll.“ Droht aus seiner Sicht vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung in Schleswig-Holstein ein erneuter Lockdown? „Ich bin sehr positiv gestimmt, dass in Zukunft auch mit Corona in unserer Gesellschaft ein normales tägliches Leben stattfinden kann, wenn auch mit Einschränkungen. Aber es wird möglich sein, da bin ich sicher.“

Fragen und Antworten zum Thema, zusammengestellt von den Wirtschafts- und Tourismusverbänden, in unserem Überblick:

Bei touristischen Reiseverkehren gilt künftig die 2G-Regel. Bezieht sich das auch auf die Anreise?
In Reisebussen gilt seit Montag 2G – und im ÖPNV aktuell die Vorschrift, Mund und Nase zu bedecken. Ob 3G im ÖPNV kommt, hängt vom neu zu verabschiedenden Infektionsschutzgesetz auf Bundesebene ab, dies müsste dann in der Landesverordnung entsprechend angepasst werden.

Für Geschäftsreisende gilt im Hotel 3G, im Restaurant aber 2G. Wie verhält es sich für Geschäftsreisende mit dem Frühstück und dem Restaurantbesuch? Gibt es hier verschiedene Regelungen, je nachdem, welche „Gruppen“ vermischt werden? Müssen verschiedene Räume bereitgestellt werden?
Dies wird in der neuen Verordnung klar wie folgt geregelt: Für Geschäftsreisende wird auch im Hotelrestaurant 3G gelten.

Wie wird mit Tests bzw. mit dem Nachweis von Tests von Schülern während der Weihnachtsferien umgegangen?
Schüler müssen sich in den Weihnachtsferien eigenständig vor Ort um Tests kümmern – ähnlich wie es auch schon in den Herbstferien der Fall war.

Wie ist es mit Personen, die nicht geimpft werden dürfen? Benötigen diese einen Nachweis oder gelten sie als „nicht geimpft“?
Personen, die sich nicht impfen lassen können, müssen ein ärztliches Attest und einen negativen Test vorweisen – dann können sie anreisen.

Müssen Gäste, die weder genesen noch geimpft sind, seit Montag, mit Inkrafttreten der neuen Corona-Verordnung, abreisen?
Voraussichtlich ja, denn es ist keine Übergangsregelung geplant.

Manche Gäste dürfen nur mit einem Impf- oder Genesenennachweis (2G) beherbergt werden. Wenn die Gäste vor diesem Hintergrund die Reise stornieren möchten, da sie nicht über einen derartigen Nachweis verfügen, wer trägt die Kosten? Grundsätzlich gilt, dass der Gast nicht kostenfrei stornieren kann, wenn Auflagen und Maßnahmen, die während des Aufenthalts gelten, für den Gast bereits bei der Buchung bekannt waren. Darüber hinaus besteht aber auch bei Buchungen vor Anordnung von 2G-Regeln für Beherbergungsbetriebe in der Regel kein Anspruch des Gastes auf eine kostenlose Stornierung.


Geschrieben von: soto/hwi / veröffentlicht am: 23.11.2021
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