Andreas-Peter-Jensen-Stiftung - Förderungen beantragen:
Jetzt Anträge stellen für Kinder- und Jugendprojekte

Gemeinde Sylt. Die Andreas-Peter-Jensen-Stiftung setzt sich seit Jahren für das Wohl von Kindern und Jugendlichen auf Sylt ein – und auch in diesem Jahr bietet sie wieder eine großartige Möglichkeit für Projekte, die junge Menschen auf der Insel fördern. Bis zum 31. März 2025 können Interessierte ihre Anträge einreichen, um finanzielle Unterstützung für ihre Ideen zu erhalten.
Wer kann sich bewerben?
Ob Einzelpersonen, Gruppen, Vereine oder Institutionen der Kinder- und Jugendarbeit – alle sind eingeladen, ihre Projekte vorzuschlagen. Besonders willkommen sind Initiativen aus der offenen Jugendarbeit, die die Entwicklung und das Wohl der jungen Generation auf Sylt unterstützen. Aber auch kreative Ideen von Jugendlichen selbst sind gefragt!
Die Andreas-Peter-Jensen-Stiftung unterstützt Projekte, die Kindern und Jugendlichen zugutekommen. Besonders wichtig ist dabei, dass die Projekte einen positiven Beitrag zur Gemeinschaft leisten und den Jugendlichen neue Perspektiven eröffnen. Es können auch Projekte mit einem interkulturellen, sportlichen oder kulturellen Schwerpunkt eingereicht werden.
Worauf kommt es bei der Antragstellung an?
Die Antragsteller sollten sich auf die wesentlichen Punkte konzentrieren: Wer stellt den Antrag? Welche Maßnahme soll gefördert werden? Wie wird der Zuschuss verwendet und in welcher Höhe wird Unterstützung beantragt? Und nicht zuletzt: Wie sieht der Finanzierungsplan des Projekts aus?
Der Antragsprozess ist einfach und transparent, sodass niemand durch bürokratische Hürden abgeschreckt wird. Der Stiftungsrat prüft die eingereichten Projekte und schlägt dem Kreistag vor, welche Vorhaben gefördert werden.
Was steckt hinter der Stiftung?
Die Andreas-Peter-Jensen-Stiftung ist eine gemeinnützige Stiftung des Kreises Nordfriesland, die auf dem letzten Willen des Stifters basiert. Dieser wollte die Jugendwohlfahrt auf Sylt fördern, und diese Tradition setzt die Stiftung bis heute fort. Als steuerlich begünstigte Organisation kann die Stiftung auch Spendenbescheinigungen ausstellen.
Warum jetzt bewerben?
Nutzen Sie die Chance, mit Ihrer Idee jungen Menschen auf Sylt neue Chancen zu bieten!
Ob kreatives Kunstprojekt, sportliche Veranstaltung oder Bildungsinitiative – die Stiftung möchte Projekte unterstützen, die das Leben junger Menschen bereichern.
Wie und wo stellen Sie Ihren Antrag?
Ihre Anträge können bis zum 31. März 2025 bei der Andreas-Peter-Jensen-Stiftung eingereicht werden. Die Stiftung ist unter folgender Adresse erreichbar:
Andreas-Peter-Jensen-Stiftung, z. Hd. Bernd Petersen, Marktstraße 6, 25813 Husum. Weitere Informationen erhalten Sie direkt bei Bernd Petersen aus der Kreisverwaltung unter der Telefonnummer 04841 / 67 413 oder per E-Mail an bernd.petersen@nordfriesland.de.
Ergreifen Sie jetzt die Gelegenheit und machen Sie mit Ihrer Idee einen Unterschied für die junge Generation auf Sylt!
Geschrieben von: Redaktion / veröffentlicht am: 30.01.2025