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Sylt. Ausbau der Marschbahnstrecke bald zur Entscheidung im Deutschen Bundestag

Der Ausbau der Marschbahnstrecke zwischen Niebüll und Westerland (Sylt) rückt näher: Aktuell befindet sich das Vorhaben in der Vorplanungsphase, eine Entscheidung des Deutschen Bundestages über die Fortführung des Projektes steht bevor. Ziel ist es, die stark frequentierte Strecke langfristig leistungsfähiger, zuverlässiger und zukunftssicher zu gestalten. Insbesondere zwei Abschnitte sollen dabei erweitert werden: Zwischen Niebüll und Klanxbüll (über 13 Kilometer) sowie zwischen Morsum und Tinnum (über 6 Kilometer). Doch wie ist die aktuelle Situation – und welchen Mehrwert bringt der geplante Ausbau?

Aktuelle Situation: auf überlasteter Strecke
Die Marschbahnstrecke ist heute weitgehend eingleisig, nur in Teilabschnitten – etwa bei Klanxbüll, Morsum und Keitum – bestehen zweigleisige Ausbauten oder Überholmöglichkeiten. Weitere Überholstellen befinden sich in Lehnshallig. Die maximale Geschwindigkeit auf der Strecke beträgt derzeit 100 km/h. Aufgrund der hohen Zugdichte – mit Fern-, Regional- und Autozügen – gilt die Strecke zwischen Niebüll und Westerland als überlasteter Schienenweg.

Bereits geringe Störungen können zu Folgeverspätungen führen. Die eingeschränkten Ausweichmöglichkeiten erschweren eine flexible Reaktion im Betriebsablauf. Gerade bei starkem Verkehr – etwa in Ferienzeiten – zeigt sich die strukturelle Überlastung besonders deutlich.

Ausbaupläne: Zweites Gleis und moderne Infrastruktur
Im Rahmen des geplanten Ausbaus sollen insbesondere zwei Abschnitte ertüchtigt werden:
Abschnitt Niebüll – Klanxbüll (ca. 13 km)

Hier ist vorgesehen, die bestehende Strecke durch ein zweites Gleis zu erweitern. Der Bau verläuft: von Niebüll bis zur künftigen Überleitstelle Lehnshallig auf der linken Seite der Bestandsstrecke, ab Lehnshallig bis Klanxbüll auf der rechten Seite. Ab dem Bahnhof Klanxbüll ist die Strecke bereits zweigleisig ausgebaut.

Abschnitt Morsum – Tinnum (ca. 6 Kilometer)
Zwischen Morsum und Tinnum soll ebenfalls ein zweites Gleis entstehen. Die zweigleisigen Bereiche bei Morsum und Keitum bleiben bestehen, das neue Gleis wird zwischen diesen Punkten ergänzt. Die Ausbaustrecke endet kurz vor dem Bahnübergang Ingewai bei der geplanten Überleitstelle Tinnum.
Zudem sind umfangreiche Anpassungen an den bestehenden Bahnübergängen vorgesehen – darunter die Erneuerung der Sicherungstechnik (Lichtzeichen, Schranken, Schalthäuser), sowie Verbesserungen an Fahrbahn und Gehwegen. Alle 14 Bahnübergänge bleiben erhalten.

Mehrwerte des Ausbaus: Stabilität, Geschwindigkeit, Flexibilität

Der Ausbau verfolgt mehrere Ziele:
• Mehr Flexibilität im Zugverkehr durch zusätzliche Überleitstellen,
• Minimierung von Wartezeiten bei Zugbegegnungen,
• Erhöhung der Streckengeschwindigkeit und Verbesserung der Pünktlichkeit,
• Höhere Betriebsqualität durch Entzerrung des Zugverkehrs,
• Modernisierte Bahninfrastruktur, angepasst an aktuelle Sicherheits- und Komfortstandards.

Besonders wichtig: Die Ausbaumaßnahmen sollen die Strecke insgesamt stabiler und weniger störanfällig machen – ein entscheidender Faktor angesichts des dichten Verkehrs auf der Verbindung zwischen Festland und Insel.

Schutz vor Lärm und Erschütterungen
Auch dem Lärmschutz wird im Projektverlauf große Bedeutung beigemessen. Bereits in der Vorplanung wurden auf Basis des Bundes-Immissionsschutzgesetzes verschiedene Maßnahmen geprüft, um die Lärmbelastung für Anwohner zu reduzieren. Dazu zählen etwa Lärmschutzwände sowie spezielle Kunststoff-Schwellenbesohlungen zur Reduzierung von Erschütterungen. Ziel ist es, möglichst viele Wohneinheiten entlang der Strecke aktiv zu schützen.

Der Blick nach vorn: Bundestag entscheidet über Projektfortführung
Aktuell befindet sich das Vorhaben in der Vorplanungsphase. Diese umfasst die Erarbeitung technischer und ökologischer Umsetzungsmöglichkeiten, die Auswahl einer wirtschaftlich und planerisch sinnvollen Vorzugsvariante sowie die Vorbereitung der parlamentarischen Befassung. Die für den Bundestag erforderlichen Unterlagen sollen im Frühjahr 2025 an das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) übergeben werden.
Spricht sich das Parlament für die Fortführung des Projekts aus, wird das BMDV die nächsten Planungsschritte beauftragen – ein entscheidender Schritt auf dem Weg zu einem modernen und leistungsfähigen Bahnverkehr zwischen Schleswig-Holstein und Sylt.

Fazit: Der geplante Ausbau der Marschbahn ist nicht nur dringend notwendig, sondern bietet auch eine spürbare Verbesserung für Reisende, Pendler und Logistik auf der Verbindung zum beliebten Ferienziel Sylt. Mit der Entscheidung im Bundestag könnte bald ein wichtiger Meilenstein erreicht sein.


Geschrieben von: Redaktion / veröffentlicht am: 20.04.2025
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