Sylter (26) wegen Raubüberfalls in Wohnung vor Gericht
Ein gezielter, ein brutaler Raub
Foto: Dirk Lotze Links die drei Angeklagten hinter ihren Verteidigern, rechts die Staatsanwältin: Das Landgericht Wuppertal verhandelt unter Leitung von Richter Dr. Klaus Blume (Mitte).Insel Sylt/Wuppertal. Ein 26 Jahre alter Angeklagter aus der Gemeinde Sylt steht wegen eines gezielten und brutalen Raubs auf eine Frau in ihrer Wohnung vor Gericht. Er soll eine 47 Jahre alte Geschädigte, die nach einem Immobilienverkauf finanziell gut gestellt war, in Solingen überfallen haben. Im selben Verfahren vor dem Landgericht Wuppertal sind ein 22-jähriger Mann aus Saarbrücken und ein 34 Jahre alter Solinger als Mittäter angeklagt: Alle drei hätten ihr Opfer bei dem Geschehen mit Verstümmelung bedroht und nach der Tat gefesselt und geknebelt am Tatort zurückgelassen. Die Angeklagten wurden Ende vergangenen Jahres ermittelt; sie sitzen seit ihren Festnahmen in Untersuchungshaft.
Laut Staatsanwaltschaft sollen die Männer am Tatmorgen des 16. November 2021 gegen 9.15 Uhr an der Wohnung der ahnungslosen Geschädigten geklingelt haben – in einem Mehrfamilienhaus in gehobener Wohnlage. Als sie öffnete, hätten sie die Frau von der Tür abgedrängt und in der Wohnung auf einen Stuhl gestoßen. Sie hätten sie mit einem ihrer Schals gefesselt und geknebelt, dass sie nicht schreien konnte.
Bei dem folgenden Erpressungsversuch habe der Sylter anfangs erklärt, er habe 15.000 Euro Schulden und brauche Geld. Als die Frau antwortete, sie habe einen solchen Betrag nicht im Haus, habe einer der Mittäter sie angeherrscht: „Wo sind die Millionen?“ Er habe der Frau ein aufgeklapptes Taschenmesser vor das Gesicht gehalten und angekündigt: Er werde ihr damit die Finger abschneiden. Trotz der Drohung sollen die Männer aber von der Frau abgelassen haben. Laut Anklage plünderten sie die Wohnung und trugen Geld, Schmuck und zwei Computer zusammen. Vor der gemeinsamen Flucht mit den Wertgegenständen sollen sie ihrem Opfer eingeschärft haben, sitzen zu bleiben: „Sonst kommen wir zurück.“ Sie konnte sich dennoch befreien und Hilfe rufen. Die 47-Jährige blieb körperlich unverletzt.
Auf welchem Weg die Männer den Tatort verlassen haben können, ist vorerst offen; ebenso wer den Tipp zu dem Immobiliengeschäft gegeben haben kann. Die Polizei vermutete eine Flucht mit einem Auto und bat um Zeugenhinweise. Ermittelt worden sein sollen die Angeklagten anhand von DNA-Spuren auf einem Schmuckkästchen aus der Wohnung der Geschädigten. Dazu gibt es umfangreiche Auswertungen von Telefondaten. Das Landgericht muss die Geschehnisse unabhängig aufklären. Dabei müssen die Richterinnen und Richter von der Unschuld der Männer ausgehen. Während der Ermittlungen sollen sich die Angeklagten nicht zu den Vorwürfen geäußert haben.
Seine Verhandlung in Anwesenheit von Angehörigen der Männer begann das Landgericht mit einem Auftakt: Zunächst wurde die Anklage verlesen und die Angeklagten wurden belehrt, dass sie schweigen dürfen. Grund für diesen Zwischenschritt ist der Zeitablauf: Die zuständigen Richter führen aufwendige Großverfahren zu anderen Taten. Zugleich befindet sich der zuerst festgenommene Mann seit sechs Monaten in Untersuchungshaft. Ohne Prozessbeginn müsste er womöglich entlassen werden. Der vorsitzende Richter kündigte an: „Beim nächsten Termin ist ausführlich Zeit zu reden und das werden wir dann auch tun.“
Das Gericht will demnächst weiter verhandeln. Dann können sich die Angeklagten zu den Vorwürfen äußern. Anschließend stehen Zeugenaussagen auf dem Programm. Die Aussage der 47 Jahre alten Geschädigten als Hauptbelastungszeugin ist für später im Verfahren geplant. Insgesamt hat das Gericht vier Sitzungstage bis zum 1. Juni vorgesehen.
Geschrieben von: Dirk Lotze / veröffentlicht am: 18.04.2023