Sölring Foriining und Sylter Zeitung präsentieren zweiten Wahlprüfstein
CDU will Gremium für die ganze Insel

Insel Sylt. In 47 Tagen, am Sonntag, 14. Mai, ist Kommunalwahl in Schleswig-Holstein. Und damit auch auf Sylt. Die Sölring Foriining hat anlässlich der Wahl in enger Zusammenarbeit mit der Sylter Zeitung Wahlprüfsteine für die Parteien bzw. Fraktionen in der Gemeindevertretung Sylt vorbereitet. Mit diesen Wahlprüfsteinen können sich die Leserinnen und Leser unserer Zeitung darüber informieren, wie sich die zur Wahl stehenden Parteien zu wesentlichen Fragen der Sölring Foriining positionieren. Wir fahren heute fort mit dem zweiten Wahlprüfstein:
2. Umsetzung Denkmalschutz auf Sylt
Die bestehende Rechtsunsicherheit im Denkmalschutz führt dazu, dass Boden- und Baudenkmale nicht ausreichend geschützt werden. Welche Maßnahmen schlägt Ihre Partei vor, um einen wirksamen Denkmalschutz auf der Insel zu gewährleisten?
Die Antworten der Parteien zu dieser zweiten Frage in unserem heutigen Überblick:
CDU
Neben den bereits genannten Maßnahmen zur Ausweitung des Denkmalschutzes ist es zwingend notwendig, dass das behördliche Eingreifen durch die Bauaufsicht des Kreises und durch Amtshilfe der Gemeinde Sylt vor Ort gewährleistet ist, um dem mutwilligen Verfall und dem ungenehmigten Abriss der historischen Gebäude Einhalt zu gebieten. Zudem sehen wir im ehrenamtlichen Engagement eine grundlegende Basis für den Denkmalschutz. Es ist ein wichtiger Schritt, dass die Sölring Foriining ihren 1981 gegründeten Ausschuss für Denkmalpflege, der über viele Jahre unbesetzt war, nunmehr wieder beleben konnte. Die Zusammenarbeit zwischen dem Ausschuss der Sölring Foriining und der Politik muss nun ein passendes Forum finden. Denkmalschutz ist ein Thema von überörtlichem Belang. Als CDU vertreten wir die Meinung, dass wir auf Sylt ein gesamtinsulares politisches Gremium benötigen, in dem öffentlich über insulare Entwicklungen gesprochen wird. Hier wäre der Denkmalschutz passend angesiedelt.
SPD
Bei der aktuell anstehenden Bearbeitung der Bebauungspläne der Gemeinde (Beherbergungskonzept) werden wir auch den Fokus auf die Absicherung von Boden- und Baudenkmalen richten. Selbstverständlich muss bei der Behandlung jedes Bauantrags der Schutz baulicher Kulturgüter eine hohe Priorität genießen. Die Entscheidungen über entsprechende Anträge werden aber in der Kreisverwaltung gefällt. Von der Verwaltung und der Selbstverwaltung müssen im Zweifelsfall Initiativen zur „Höherstufung“ von nur durch die Erhaltungssatzung geschützten Boden- und Baudenkmalen in den Denkmalstatus ausgehen.
SSW
Im Landtag hat der SSW einen Antrag für den wirksameren Schutz von Denkmälern/erhaltenswerten Gebäuden gestellt – durch eine Gesetzesänderung, um höhere Bußgelder bei Verstößen verhängen zu können. Die derzeitige Höhe von 30.000 Euro ist deutlich zu gering, insbesondere bei den zu erzielenden Gewinnen. Zudem muss die Bewertung von Anlagen beschleunigt oder zumindest ein vorläufiger Schutz zu prüfender Anlagen gewährleistet werden. Dafür sind personelle und finanzielle Mittel der Denkmalschutzbehörde zu erhöhen, zumindest für den Zeitraum der Abarbeitung von Fällen und die Etablierung einer fortlaufenden Inventarisierung. Auch die Gemeinden können im Rahmen ihrer Planungshoheit ergänzend handeln. Durch entsprechende Regelungen in B-Plänen und Unterstützung bei der Nutzbarmachung von erhaltenswerten Anlagen. Es könnte über eine Öffentlichkeitsarbeit nachgedacht werden, um bestehende erhaltenswerte Gebäude sichtbarer zu machen, zum Beispiel in Zusammenarbeit mit der Sölring Foriining.
Die Grünen
Über die politischen Gremien würden wir einen Vorschlag einbringen, den Denkmalbegriff neu zu fassen. Er sollte nicht so akademisch enggefasst sein, sondern muss die kulturelle Identität des in Rede befindlichen Objektes aufgreifen. Das Öffentliche Interesse sowie geschichtliche, städtebauliche und die Kulturlandschaft prägende Werte müssen wieder Bestandteil der Beurteilung werden.
Darüber hinaus sollte eine Gesetzesinitiative geschaffen werden, die Fehler im aktuellen Gesetz zu beheben. Klare Zuständigkeit, hohe Strafen – auch bei passivem Unterlassen – sowie Gewinnabschöpfung bei Rechtsverstößen. Die aktuelle Initiative des SSW im Landtag begrüßen wir.
SWG
Hier ist unser Einfluss eher bescheiden, die Gesetze werden im Landtag verabschiedet. Da liegt der Ball bei der CDU und den Grünen. Vor Ort haben wir nur die Chance, mit kleinteiligen Bebauungsplänen den Erhalt festzuschreiben. Im Rahmen der Bauleitplanung muss ein besonderes Augenmerk auf den Denkmalschutz gelegt werden. Außerdem ist eine Kontrolle der Objekte bei Lehrstand durch unsere örtlichen Behörden wichtig, Bei einem schadhaften Dach oder Ähnlichem sollen die Eigentümer umgehend angehalten werden, den Missstand zu beheben, um größeren Schaden zu verhindern.
Die Insulaner
Die Rechtsunsicherheit ist selbstgeschaffen, vor allem durch eine erschreckend laxe Auslegung existierender Gesetze und die Nutzung von Schlupflöchern mit minimalen bis keinen Strafen bei etwaigen Vergehen. Das Gesetz ist tatsächlich sehr klar und streng, aber wird nicht in seinen ganzen Möglichkeiten angewendet. Es muss seitens der Landesregierung in den Oberen und Unteren Denkmalschutzbehörden ein grundsätzliches Umdenken einsetzen, um die existierenden Gesetze umzusetzen und die damit verbundenen Aufgaben proaktiv zu verfolgen. Darauf müssen alle insularen Akteure gemeinsam hinarbeiten und sich nicht mit Ausreden zufriedenstellen lassen. Ohne großen Aufwand ist es möglich, dass wir vor Ort konsequent und immer wieder auf Gefahren und die Verantwortung, die Eigentümer tragen, hinweisen und notfalls auch mit harten Maßnahmen Verstöße ahnden. Auch jetzt stehen immer noch wertvolle Gebäude leer und sind dem Verfall ausgesetzt, obwohl wiederholt auf diese Probleme hingewiesen wurde.
Zukunft
Die Gemeinde Sylt hat keine Gesetzgebungskompetenz. Wir schlagen einige allgemeine Maßnahmen vor, die dazu beitragen können, einen wirksamen Denkmalschutz in Schleswig-Holstein zu gewährleisten. Dies liegt jedoch außerhalb des Wirkungskreises der Partei „Zukunft.“ und auch außerhalb der Beschlusskompetenz der Gemeinde Sylt.
Wir schlagen unter anderem vor:
1. Stärkung der Gesetzgebung: Eine Verbesserung der Gesetze und Bestimmungen zum Denkmalschutz kann dazu beitragen, dass Boden- und Baudenkmale besser geschützt werden. Eine gründliche Überprüfung der bestehenden Gesetze und Verordnungen sowie die Implementierung strengerer Sanktionen bei Verstößen gegen den Denkmalschutz können dazu beitragen, die Rechtsunsicherheit zu verringern.
2. Förderung von Aufklärung und Bildung: Es ist wichtig, dass die Menschen über den Wert von Denkmälern und deren Schutz informiert werden. Das kann durch öffentliche Veranstaltungen, durch Schulungen oder auch Workshops geschehen.
Geschrieben von: Heiko Wiegand / veröffentlicht am: 28.03.2023