Streit um Ferienwohnungen und Dauerwohnen:
B-Plan 28
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Gemeinde Sylt
Sylt. Die Diskussion um den Bebauungsplan Nummer 28 der Gemeinde Sylt sorgt weiter für Gesprächsstoff. Es geht um ein Wohngebiet im Norden von Westerland – zwischen Boy-Truels-Straße, Hoyerweg, Kampstraße, Apenrader Straße und Wenningstedter Weg. In diesem Bereich soll mit der fünften Änderung des Plans festgelegt werden, was künftig gebaut und wie die Gebäude genutzt werden dürfen.
Was der Plan regelt
Nach dem aktuellen Entwurf soll das Gebiet zu einem sogenannten Sondergebiet für Dauerwohnen und Touristenbeherbergung werden. Damit wäre es erlaubt, sowohl dauerhaft bewohnte Wohnungen als auch Ferienwohnungen in einem Haus zu haben.
Vorgesehen ist, dass pro Haus höchstens zwei Ferienwohnungen entstehen dürfen. Sie dürfen zusammen höchstens 45 Prozent der gesamten Wohnfläche ausmachen. Mindestens eine Wohnung muss als Dauerwohnsitz erhalten bleiben.
Warum der Plan umstritten ist
Kritiker befürchten, dass diese Regelung das Gegenteil von dem erreicht, was eigentlich beabsichtigt ist. Statt Dauerwohnen zu sichern, könnte weiterer Ferienwohnraum entstehen. In der Theorie wären rund 70 zusätzliche Ferienwohnungen möglich, auch wenn diese Zahl in der Praxis kaum erreicht wird.
Ein weiteres Problem ist das sogenannte Zweitwohnen. Es erlaubt Eigentümern, ihre Wohnung nur zeitweise zu nutzen. Viele dieser Wohnungen werden trotzdem an Urlaubsgäste vermietet – was dem Gedanken des Dauerwohnens widerspricht.
Der Bebauungsplan 28 war ursprünglich als Muster für über hundert weitere Planänderungen auf der Insel gedacht. Doch inzwischen gilt er nicht mehr als Vorlage, sondern als Sonderfall. Für andere Gebiete sollen nun eigene Rahmenpläne entstehen, die sich stärker an den jeweiligen Nachbarschaften orientieren.
Ziel der Gemeinde
Die Gemeinde will mit dem neuen Plan rechtliche Klarheit schaffen. In dem betroffenen Gebiet gab es in den vergangenen Jahren Unsicherheiten und Nutzungsverbote, weil Ferienwohnungen ohne Genehmigung entstanden waren. Der neue Plan soll eindeutige Regeln schaffen und zugleich das Dauerwohnen festschreiben.
Allerdings hat das Land Schleswig-Holstein Einwände. Die Landesplaner sehen in dem Entwurf zu viele Ausnahmen für Ferienwohnungen und fordern eine stärkere Begrenzung. Der Kreis Nordfriesland war zuvor bereits in die Entwicklung des Plans eingebunden. Nun müssen Land, Kreis und Gemeinde erneut miteinander abstimmen.
Wie es weitergeht
Der Plan wird derzeit überarbeitet. Ob und in welcher Form Ferienwohnungen künftig erlaubt bleiben, ist noch offen. Auch die Regelung zum Zweitwohnen steht auf dem Prüfstand.
Die Gemeinde arbeitet gleichzeitig an einem Rahmenplan für andere Wohngebiete. Dort wird für jede Nachbarschaft einzeln geprüft, welche Nutzung sinnvoll ist. Ziel ist es, Dauerwohnraum zu sichern und gleichzeitig Eigentümern eine rechtssichere Grundlage zu bieten.
Einsicht und Informationen
Alle Unterlagen zum Bebauungsplan 28 sind öffentlich einsehbar. Die Satzung über die Veränderungssperre sowie die Begründung zur Planänderung können im Rathaus in Westerland eingesehen werden (Zimmer A 5, Andreas-Nielsen-Straße 1, Öffnungszeiten Montag bis Freitag von 8 bis 12:30 Uhr, Montag und Donnerstag zusätzlich von 14 bis 17 Uhr).
Auch online sind alle Dokumente abrufbar unter www.syltgis.de im Bereich Planverfahren.
Dort finden Interessierte Karten, Begründungen und Bekanntmachungen, die regelmäßig aktualisiert werden. Die offizielle Bekanntmachung ist außerdem auf der Internetseite der Gemeinde unter gemeinde-sylt.de/amtliche-bekanntmachungen eingestellt.
Fazit
Der Bebauungsplan 28 zeigt, wie schwierig der Spagat zwischen Wohnraumschutz und touristischer Nutzung auf Sylt geworden ist. Einerseits soll Platz für dauerhaftes Wohnen erhalten bleiben, andererseits will man Eigentümern und Vermietern Handlungsspielraum lassen.
Bis eine endgültige Lösung gefunden ist, wird noch Zeit vergehen. Sicher ist nur: Das Thema Dauerwohnen bleibt eines der wichtigsten auf der Insel.
Veränderungssperre in Kraft
Um die Planung zu sichern, hat der Bau- und Planungsausschuss der Gemeinde Sylt am 10. Januar 2024 die fünfte Änderung des Bebauungsplans 28 beschlossen. Die Gemeindevertretung stimmte am 30. Januar 2025 einer sogenannten Veränderungssperre zu.
Diese trat am 12. Februar 2025 in Kraft. Sie bedeutet: Solange die Planänderung läuft, dürfen im betroffenen Gebiet keine neuen Bauvorhaben begonnen oder Nutzungen geändert werden. So soll verhindert werden, dass während der laufenden Beratungen noch Fakten geschaffen werden.
Geschrieben von: Redaktion / veröffentlicht am: 14.10.2025











